Ein erfahrener, unabhängiger Datenschutzbeauftragter für Ihre Organisation. Erfüllen Sie DSGVO-Anforderungen ohne die Kosten eines Vollzeit-DSB.
Entwicklung und Pflege der Datenschutzdokumentation.
Kontinuierliche Überwachung der DSGVO-Compliance.
Datenschutzbewusstsein in der Organisation.
Koordination bei Datenschutzverletzungen.
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8 Stunden/Monat
Privacy-Oversight für kleine Organisationen
Ideal für: KMU < 50 Mitarbeiter
Kontakt16 Stunden/Monat
Komplette DSB-Funktion für wachsende Organisationen
Ideal für: Organisationen 50-250 Mitarbeiter
Kontakt32+ Stunden/Monat
Dedizierte Datenschutz-Führung
Ideal für: Organisationen mit hohen Privacy-Risiken
KontaktNach Branche
Pflicht unter DSGVO bei großmaßstäblicher Verarbeitung von Patientendaten
Pflicht für die meisten Finanzinstitute
Oft Pflicht bei >250 Mitarbeitern oder besonderen Kategorien
Pflicht bei systematischer Überwachung oder großmaßstäblicher Verarbeitung
Oft Pflicht aufgrund von Profiling-Aktivitäten
Immer Pflicht für Behörden
Antworten auf Fragen zu DPO-as-a-Service
Ein DSB ist Pflicht, wenn Sie: (1) eine Behörde sind, (2) umfangreiche systematische Überwachung von Personen durchführen, oder (3) besondere Kategorien personenbezogener Daten in großem Umfang verarbeiten. Einige sektorspezifische Gesetze erfordern ebenfalls einen DSB.
Ja, die DSGVO erlaubt ausdrücklich externe DSBs (Art. 37 Abs. 6). Ein externer DSB muss dieselben Anforderungen erfüllen: Expertise im Datenschutzrecht, Unabhängigkeit und keine Interessenkonflikte.
Wir regeln die formelle Registrierung bei der Aufsichtsbehörde für Sie. Der DSB wird mit Kontaktdaten registriert, damit Betroffene und die Behörde direkten Kontakt aufnehmen können.
Bei einer Verletzung koordiniert unser DSB die Reaktion: Impact-Assessment, Feststellung ob Meldung an die Behörde erforderlich ist (72-Stunden-Frist), ob Betroffene informiert werden müssen, und Überwachung der Remediation.
Ja, wir haben Erfahrung mit internationalen Datentransfers unter der DSGVO, einschließlich Standardvertragsklauseln (SCCs), Transfer Impact Assessments (TIAs) und Angemessenheitsbeschlüssen.
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